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Anfrage: Vorläufige Aufnahme: Jährliche Prüfung der Voraussetzungen

Geschäftsnummer:

24.3956

Eingereicht von:

Fonio Giorgio

Einreichungsdatum:

23.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

-

Schlagwörter:

Bundesrat; Ausländer; Integrationsgesetz; Voraussetzungen; Aufnahme

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 84 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) folgendermassen anzupassen:

1 Das SEM überprüft jährlich, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch gegeben sind.

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Begründung

Die Schweiz verfügt über ein grundsätzlich gut funktionierendes Asylsystem. Dank dem erfolgreichen Einsatz der Mitte hat das Parlament ein Asylgesetz beschlossen, das mit schnellen Verfahren arbeitet, aber Rechtsbeistand sichert. Es ist seit 2019 in Kraft und es hat sich bewährt. Es ist eine gute und funktionierende Lösung – im Einklang mit der humanitären Tradition der Schweiz.

Gleichzeitig gilt es dort, wo Probleme und Missstände bestehen, genau hinzuschauen und Lösungen zu finden. Denn auch die Schweiz ist dem zunehmenden Migrationsdruck ausgesetzt. Die Asylzahlen sind hoch und bringen das System an seine Belastungsgrenzen. Doch während die SVP das Asyl-Thema seit Jahren nur bewirtschaftet statt konkret anzugehen, verschliesst die linke Seite die Augen und will auch bei bestehenden Missständen aus ideologischen Gründen nicht hinschauen. Es braucht die vernünftige Stimme und zukunftsfähige Lösungen der politischen Mitte.

Viele vorläufige Aufnahmen führen heute zu einer definitiven Aufnahme. Im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist in Art. 84 Abs. 1 festgehalten, dass das SEM periodisch überprüft, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Aufnahme weiterhin gegeben sind. Der Begriff «periodisch» ist jedoch ungenau und muss mit einer klaren Frist ersetzt werden. Es soll deshalb im AIG festgehalten werden, dass die Überprüfung der vorläufigen Aufnahme neu jährlich stattfinden muss. Sind die Voraussetzungen für den Verbleib in der Schweiz nicht mehr gegeben, muss diese Person die Schweiz verlassen. Nicht akzeptabel ist das Aufschieben der Gesuche, bis eine Rückkehr ins Heimatland nicht mehr zumutbar ist. Dies führt zu Unsicherheit bei den betroffenen Asylsuchenden und zu einer Belastung des Schweizer Asylsystems.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.